Rechtsprechung
BVerwG, 14.08.1997 - 9 B 697.97 |
Volltextveröffentlichung
- Wolters Kluwer
Anforderungen an die Begründung einer Nichtzulassungsbeschwerde - Darlegung der grundsätzlichen Bedeutung einer Rechtssache in der Nichtzulassungsbeschwerde - Darlegung der Divergenz eines Urteils von einer Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts in der ...
Verfahrensgang
- OVG Niedersachsen, 27.02.1997 - 11 L 5947/91
- BVerwG, 14.08.1997 - 9 B 697.97
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (2)
- BVerwG, 30.04.1996 - 9 C 170.95
Grundsatzentscheidung des Bundesverwaltungsgerichts zu Asylbegehren von Kurden …
Auszug aus BVerwG, 14.08.1997 - 9 B 697.97
Soweit in der Beschwerde Rechtsfragen angesprochen werden, etwa die rechtlichen Voraussetzungen der Gruppenverfolgung (S. 7 und 8 der Beschwerdebegründung) und einer inländischen Fluchtalternative (S. 8 ff.), sind sie nicht klärungsbedürftig, weil sie durch die höchstrichtliche Rechtsprechung bereits geklärt sind (vgl. zuletzt Senatsurteile vom 30. April 1996 - BVerwG 9 C 170.95 und 171.95 - BVerwGE 101, 123 und 134).Das gilt insbesondere hinsichtlich der Frage (S. 5 der Beschwerdebegründung) der Verfolgungsdichte bei einerseits mittelbarer und andererseits unmittelbarer staatlicher Verfolgung (Senatsurteil vom 5. Juli 1994 - BVerwG 9 C 158.94 - BVerwGE 96, 200 [BVerwG 05.07.1994 - 9 C 158/94]) wie auch bezüglich der Frage, ob bei der Prüfung der Fluchtalternative auf die Gesamtzahl der außerhalb des Südostens der Türkei lebenden, großenteils "assimilierten" Kurden abzustellen ist oder auf die Gruppe der aus dem Südosten zugewanderten (BVerwGE 101, 123 [BVerwG 30.04.1996 - 9 C 170/95]).
- BVerwG, 05.07.1994 - 9 C 158.94
Asylrecht - Gruppenverfolgung - EntscheidungserheblicheTatsachenfeststellung - …
Auszug aus BVerwG, 14.08.1997 - 9 B 697.97
Das gilt insbesondere hinsichtlich der Frage (S. 5 der Beschwerdebegründung) der Verfolgungsdichte bei einerseits mittelbarer und andererseits unmittelbarer staatlicher Verfolgung (Senatsurteil vom 5. Juli 1994 - BVerwG 9 C 158.94 - BVerwGE 96, 200 [BVerwG 05.07.1994 - 9 C 158/94]) wie auch bezüglich der Frage, ob bei der Prüfung der Fluchtalternative auf die Gesamtzahl der außerhalb des Südostens der Türkei lebenden, großenteils "assimilierten" Kurden abzustellen ist oder auf die Gruppe der aus dem Südosten zugewanderten (BVerwGE 101, 123 [BVerwG 30.04.1996 - 9 C 170/95]).